Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.03.2018

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.03.2018 - 20 W 65/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,15015
OLG Frankfurt, 16.03.2018 - 20 W 65/18 (https://dejure.org/2018,15015)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.03.2018 - 20 W 65/18 (https://dejure.org/2018,15015)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. März 2018 - 20 W 65/18 (https://dejure.org/2018,15015)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    GbR als einzutragende Berechtigte einer Zwangshypothek

  • notar-drkotz.de

    Grundbucheintragung Zwangshypothek für GbR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 47 ; ZPO § 866 ; ZPO § 867
    Zwangshypothek

  • rechtsportal.de

    GBO § 47 ; ZPO § 866 ; ZPO § 867
    Zulässigkeit und Voraussetzungen der Eintragung einer Zwangshypothek zugunsten einer BGB -Gesellschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    GbR als einzutragende Berechtigte einer Zwangshypothek?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten einer berechtigten GbR (IVR 2018, 110)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2018, 152
  • NZG 2018, 780
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 03.05.2017 - 34 Wx 153/17

    Unbeschränkte Beschwerde -Eintragung einer Zwangshypothek

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2018 - 20 W 65/18
    Selbst wenn man davon mit der Behauptung der Antragsteller im vorliegenden Eintragungsverfahren nunmehr ausgehen wollte, was bereits zweifelhaft wäre (vgl. hierzu bereits Wilsch, a.a.O., Rz. 35; Schuschke/Walter, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 6. Aufl., § 750 Rz. 14; OLG München NJW 2017, 2420 [OLG München 03.05.2017 - 34 Wx 153/17] , zitiert nach juris), wäre diese im gegebenen Zusammenhang im allein maßgeblichen Vollstreckungstitel, dem Vollstreckungsbescheid vom 17.11.2017, jedenfalls im Übrigen nicht hinreichend bezeichnet.

    Ohne grundbuchtaugliche Benennung der Gesellschafter im Vollstreckungstitel kann aus den oben genannten Gründen die bloße Bezeichnung im hiesigen Antragsverfahren als Eintragungsgrundlage nicht genügen (vgl. dazu weiter OLG München NJW 2017, 2420 [OLG München 03.05.2017 - 34 Wx 153/17] ; OLG Düsseldorf FGPrax 2017, 8).

  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 84/10

    Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen der Anordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2018 - 20 W 65/18
    In der bereits im bezeichneten Senatsbeschluss vom 19.10.2015 zitierten Entscheidung in NJW 2011, 615, Tz. 10 bei juris, hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber für die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek zu Gunsten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter ausdrücklicher Abkehr von der vorangegangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmt habe, dass sie nur unter Nennung ihrer Gesellschafter eingetragen werden könne und dies voraussetze, dass der Titel sie ausweise.
  • OLG Frankfurt, 19.10.2015 - 20 W 302/15

    GbR als einzutragende Berechtigte einer Zwangshypothek

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2018 - 20 W 65/18
    Nach der genannten Vorschrift sind bei der Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuch zur Bezeichnung der Gesellschafter die Merkmale gemäß Buchstabe a oder Buchstabe b des § 15 Abs. 1 GBVanzugeben; zur Bezeichnung der Gesellschaft können zusätzlich deren Name und Sitz angegeben werden (vgl. dazu die vielfältigen Nachweise im vom Grundbuchamt zitierten Beschluss des Senats vom 19.10.2015, 20 W 302/15, zitiert bei juris).
  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 19/15

    Grundbuchverfahren: Eintragung eines nicht rechtsfähigen Vereins

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2018 - 20 W 65/18
    Daran hat der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 21.01.2016 (vgl. NZG 2016, 666 [BGH 21.01.2016 - V ZB 19/15] , Tz. 17 bei juris) festgehalten und dort ergänzend ausgeführt, dass dem Gesetzgeber der Nachteil, dass die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nicht ohne weiteres möglich sei, wenn ein Rechtsträger sich im Zivilprozess nicht in einer § 15 GBV genügenden Weise bezeichne, als weit weniger gravierend erschienen sei als diejenigen Probleme, die entstünden, wenn man die Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts alleine unter ihrem Namen im Grundbuch zuließe.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.03.2018 - 6 C 1.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,9962
BVerwG, 20.03.2018 - 6 C 1.17 (https://dejure.org/2018,9962)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.2018 - 6 C 1.17 (https://dejure.org/2018,9962)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 2018 - 6 C 1.17 (https://dejure.org/2018,9962)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und 2, Art. 12 Abs. 1; RBStV § 5 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, § 6 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 14 Abs. 3 Satz 1; RStV § 40
    Ausstattung der Betriebsstätte; Berufsfreiheit; Betriebsstätte; Empfangsgerät; Gebot der Belastungsgleichheit; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Gesetzgebungszuständigkeit der Länder; Inhaber; Internetzugang; Personalcomputer; Rundfunkbeitrag; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Gesellschaften bürgerlichen Rechts als juristische Personen und Inhaber der Betriebsstätte durch Teilnahme am Rechtsverkehr (hier: Rechtsanwaltssozietät); Eingriff der Rundfunkbeitragspflicht der Betriebsstätteninhaber in die verfassungsrechtlich geschützte ...

  • Anwaltsblatt

    Art 2 GG
    Rundfunkbeitragspflicht gilt auch für Anwalts-GbR

  • doev.de PDF

    Rundfunkbeitragspflicht einer in der Form einer GbR geführten Rechtsanwaltssozietät

  • rewis.io

    Rundfunkbeitragspflicht einer in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführten Rechtsanwaltssozietät

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Gesellschaften bürgerlichen Rechts als juristische Personen und Inhaber der Betriebsstätte durch Teilnahme am Rechtsverkehr (hier: Rechtsanwaltssozietät); Eingriff der Rundfunkbeitragspflicht der Betriebsstätteninhaber in die verfassungsrechtlich geschützte ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 2 GG
    Rundfunkbeitragspflicht gilt auch für Anwalts-GbR

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rundfunkbeitragspflicht der Betriebsstätteninhaber

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwaltskanzlei in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts muss Rundfunkbeitrag zahlen - Kein Eingriff in Berufsausübungsfreiheit der Anwaltskanzlei

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 2 GG
    Rundfunkbeitragspflicht gilt auch für Anwalts-GbR

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1704
  • NVwZ 2018, 1476
  • K&R 2018, 423
  • AnwBl 2018, 553
  • AnwBl Online 2018, 851
  • DÖV 2018, 579
  • NZG 2018, 780
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 49.15

    Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2018 - 6 C 1.17
    Dementsprechend ist das Beitragsaufkommen dazu bestimmt, die funktionsgerechte Finanzausstattung der Rundfunkanstalten sicherzustellen, um diesen die Ausstrahlung von Rundfunkprogrammen zu ermöglichen (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:071216U6C49.15.0] - BVerwGE 156, 358 Rn. 24 f.).

    Der Rundfunkbeitrag wird erhoben, um den individuellen Nutzungsvorteil abzugelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 - BVerwGE 156, 358 Rn. 26).

    Dieser abzugeltende Vorteil muss dem Beitragsschuldner individuell zugerechnet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 - BVerwGE 156, 358 Rn. 27).

    Er besteht darin, dass der Betriebsstätteninhaber den Rundfunk nutzen kann, indem er entweder Informationen aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebot für den Betrieb beschafft bzw. betrieblich genutzte Gegenstände mit Empfangsgeräten für seine Beschäftigten oder Kunden ausstattet oder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Unterhaltung oder Information seiner Beschäftigten bzw. Kunden einsetzt (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 - BVerwGE 156, 358 Rn. 27 ff.).

    Zu verweisen ist zum einen auf die Angaben des Statistischen Bundesamts über die Ausstattung mit internetfähigen PC und zum anderen auf die Verbreitung von internetfähigen mobilen Empfangsgeräten sowie Hörfunk- und Fernsehgeräten in den Betriebsstätten, die sich aus den Anmeldezahlen nicht privater Rundfunkteilnehmer herleiten lässt (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 - BVerwGE 156, 358 Rn. 31 ff.).

    Die Landesgesetzgeber durften das "vorteilsnähere" Erfassungsmerkmal des Bereithaltens eines funktionstauglichen Empfangsgeräts aufgeben, weil der Umstand, dass der Nachweis des Gerätebesitzes in Betriebsstätten unabhängig von der Beweislastverteilung nicht verlässlich erbracht werden kann, zunehmend dazu führte, dass die Rundfunkprogramme genutzt wurden, ohne ein Empfangsgerät anzumelden und die Rundfunkgebühr zu entrichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 - BVerwGE 156, 358 Rn. 40 ff.).

    Dem entspricht die degressive Staffelung des Beitrags, die zugleich vor einer unverhältnismäßigen Belastung schützt (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 - BVerwGE 156, 358 Rn. 59 ff.).

    Die Ablösung der Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag bedurfte nicht nach Art. 108 AEUV der Zustimmung der Europäischen Kommission, weil sich dadurch die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht in ihrem Kern verändert hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 6 C 49.15 - BVerwGE 156, 358 Rn. 90 m.w.N.).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2018 - 6 C 1.17
    Sie nimmt am Rechtsverkehr teil, ist (teil-)rechtsfähig und kann klagen oder verklagt werden (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 - BGHZ 146, 341; Schäfer, in: Münchner Kommentar, BGB, 7. Aufl. 2017, Schuldrecht Besonderer Teil IV, Vor § 705 Rn. 11 und § 705 Rn. 303, 320).
  • BVerfG, 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10

    Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG verfassungsgemäß - keine

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2018 - 6 C 1.17
    Hierzu müsste die Regelung in engem Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufes stehen und objektiv deutlich eine berufsregelnde Tendenz erkennen lassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. November 2014 - 1 BvF 3/11 [ECLI:DE:BVerfG:2014:fs20141105.1bvf000311] - BVerfGE 137, 350 Rn. 69 sowie Nichtannahmebeschluss vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 [ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120716.1bvr298310] - NVwZ 2012, 1535 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2018 - 6 C 1.17
    Die Rundfunkbeitragspflicht erschwert nicht den Zugang zu einem Arbeitsmittel und greift nicht in ungerechtfertigter Weise in die Berufsausübungsfreiheit ein (vgl. dazu bereits unter der Geltung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. August 2012 - 1 BvR 199/11 [ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120822.1bvr019911] - BVerfGK 20, 37 Rn. 19).
  • VG Köln, 17.01.2013 - 6 K 7011/11

    Leistung von Rundfunkgebühren ohne rechtlichen Grund; Bereithalten von

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2018 - 6 C 1.17
    Gesellschaften bürgerlichen Rechts waren bereits unter der Geltung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags Rundfunkteilnehmer und dementsprechend Schuldner der Rundfunkgebühr (vgl. dazu VG Köln, Urteil vom 17. Januar 2013 - 6 K 7011/11 - juris Rn. 23 f. m.w.N.; Naujock, in: Hahn/Vesting [Hrsg.], Beck´scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 3. Aufl. 2012, § 1 RGebStV Rn. 30).
  • BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11

    Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2018 - 6 C 1.17
    Hierzu müsste die Regelung in engem Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufes stehen und objektiv deutlich eine berufsregelnde Tendenz erkennen lassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. November 2014 - 1 BvF 3/11 [ECLI:DE:BVerfG:2014:fs20141105.1bvf000311] - BVerfGE 137, 350 Rn. 69 sowie Nichtannahmebeschluss vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 [ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120716.1bvr298310] - NVwZ 2012, 1535 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 34.16

    Abgabengerechtigkeit; Altenhilfe; Ausschließlichkeit; Berufsfreiheit;

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2018 - 6 C 1.17
    Dieser Auffassung hat sich der Senat für die Beitragspflicht der Betriebsstätteninhaber angeschlossen, da sie die Betriebsstätteninhaber nicht zu einem bestimmten beruflichen Verhalten bewegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 34.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:270917U6C34.16.0] - juris Rn. 36 f.).
  • BVerwG, 30.05.2018 - 6 A 3.16

    Klage der DE-CIX Management GmbH erfolglos

    Voraussetzung für einen Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG ist, dass die Regelungen der Überwachungsanordnung nach § 5 Abs. 1 G 10 in engem Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs stehen und objektiv deutlich eine berufsregelnde Tendenz erkennen lassen (zu diesen Anforderungen BVerfG, Urteil vom 5. November 2014 - 1 BvF 3/11 - BVerfGE 137, 350 Rn. 69 sowie Nichtannahmebeschluss vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 - NVwZ 2012, 1535 ; BVerwG, Urteil vom 20. März 2018 - 6 C 1.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:200318U6C1.17.0] - NJW 2018, 1704 Rn. 24).
  • VG Freiburg, 24.05.2018 - 9 K 8560/17

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Rundfunkbeiträgen

    Inhaber einer durch eine solche Gesellschaft geführten Betriebsstätte (hier die Arztpraxis) im Sinne von § 6 Abs. 2 S. 1 Rundfunkbeitragstaatsvertrag (RBStV) sind nicht die einzelnen Gesellschafter, sondern die Gesellschaft selbst (so ausdrücklich BVerwG, U. v. 20.3.2018 - 6 C 1/17 -, juris, Rn. 14).
  • VG Berlin, 15.11.2021 - 8 K 106.19
    Dieser Begriff ist weit auszulegen und erfasst nicht nur körperschaftlich verfasste juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2018 - 6 C 1/17 -, juris, Rn. 14).
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